13.6.2011 | WSD-Ost
Für den Bau des Saale-Seitenkanals ist die Durchführung eines
Scopingtermins geplant. Über das weitere Vorgehen soll nach der
Durchführung dieses Termins entschieden werden.
Die folgenden Informationen sollen einen Überblick über Inhalt, Ziele
und Ablauf eines Scopingtermins geben:
Der Scopingtermin ist ein Verfahrensschritt der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP; vgl. § 5 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Diese umfasst die Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren
Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung
zwischen den genannten Schutzgütern (§ 2 Abs. 1 S. 2 UVPG).
Mit dem Sopingtermin wird dem Träger des Vorhabens und den zu
beteiligenden Behörden Gelegenheit gegeben, in einer Besprechung Inhalt
und Umfang der für die Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzulegenden
Unterlagen sowie Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP und sonstige
für die Durchführung der UVP erhebliche Fragen zu erörtern. Der Termin
dient daher der gegenseitigen Information und Abstimmung.
Zur Vorbereitung des Termins erstellt der Träger des Vorhabens bzw. ein
von ihm beauftragter Fachgutachter oder eine andere geeignete
Institution einen Vorschlag des vorläufigen Untersuchungsumfangs. Diese
sog. Scopingunterlage wird zusammen mit der Einladung zum Scopingtermin
von der zuständigen Zulassungsbehörde, d.h. Planfeststellungsbehörde, an
die zu beteiligenden Behörden sowie ggf. Sachverständige und Dritte
(z.B. anerkannte Naturschutzvereinigungen) versandt.
Der Termin wird durch die Planfeststellungsbehörde geleitet. Über die
Besprechung wird von der Planfeststellungsbehörde eine Niederschrift
erstellt, die an die Teilnehmer des Termins übersandt wird. Im Ergebnis
des Termins unterrichtet die Planfeststellungsbehörde den Träger des
Vorhabens über den voraussichtlichen inhaltlichen, räumlichen und
zeitlichen Untersuchungsrahmen der UVP sowie den Inhalt und Umfang der
voraussichtlich beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen
des Vorhabens.
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