aktualisiert am Montag, 22 Juni, 2009

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Dessau, 23.6.2009

Guter Zustand der Elbe nicht in Sicht – EU-Vorgaben wurden nur formal abgearbeitet

BUND legt Stellungnahme zum Gewässerschutz an der Elbe vor

Bis 2015 sollen nach einer EU-Vorgabe die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden -- eine große Herausforderung für eine gute und wichtige Sache. Das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, die Lebensgrundlage Wasser für die kommenden Generationen nachhaltig zu schützen. Dabei wird ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Der BUND hat seine Stellungnahme in dieser Woche eingereicht.

Seit Dezember 2000 arbeiten die Behörden an der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Schutz des Wassers -- doch das Ergebnis lässt für unsere Flüsse, insbesondere die Elbe, nicht hoffen. Ein schlüssiger Plan, wie unsere Flüsse, Seen und Grundwasser in den guten Zustand gebracht werden sollen, wurde nicht vorgelegt.

So werden zwar für die Elbe Defizite erkannt, doch es sind kaum Maßnahmen geplant, um den Zustand des Flusses zu verbessern. Im Gegenteil: Notwendige Verbesserungen werden auf die lange Bank geschoben. Dies betrifft vor allem das Problem der Eintiefung des Flusses, aber auch den Mangel an natürlichen Lebensräumen im und am Wasser. Die im Bewirtschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind nicht annähernd ausreichend, um die Umweltziele zu erreichen. Der Zustand der Elbe wird sich daher absehbar nicht verbessern, sondern weiterhin verschlechtern.

Die so genannten Unterhaltungsmaßnahmen, die zur Befahrbarkeit der Wasserstraße Elbe durchgeführt werden, werden weder auf ihre Umweltverträglichkeit noch auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft. Eine fundierte ökonomische Analyse, eines der zentralen Instrumente der WRRL, wurde umgangen und das Kostendeckungs- und Verursacherprinzip ausgehebelt. Trotz hohen Kostenaufwandes für die Wasserstraße Elbe wird das angestrebte Ziel einer ganzjährigen Schiffbarkeit der Elbe nicht erreicht und der Güterverkehr auf der Elbe nimmt kontinuierlich ab. Die Fragen nach dem Nutzen, den Schäden sowie nach den Kosten werden nicht gestellt.

"Der Grund für diese mangelhafte Umsetzung ist in den Vorgaben der Politik zu suchen", fasst Iris Brunar vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen. "Solange Nutzungen wie die Wasserstraße Elbe auf Grund politischer Vorgaben nicht hinterfragt werden und die Bearbeitung der Fragen nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis untersagt zu sein scheint, dürften die Bemühungen, den Zustand der Elbe zu verbessern, ins Leere laufen."

Rückfragen:
Iris Brunar | BUND-Elbeprojekt – Verbändekoordination Elbe
Telefon 0340 - 850 79 78 | Mobil 0178 - 163 0204

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