14.12.2007 | augegeben am 17.12.2007 | Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Der Landtag hat in seiner 136. Sitzung am 14.12.2007 folgende Entschließung angenommen:
Die Elbe ist einer der letzten auf weite Strecken nicht vollständig ausgebaute Strom in Mitteleuropa. Die Anrainerländer an der mittleren Elbe haben die Elbtalaue als Biosphärenreservat ausgewiesen, die UNESCO hat die Flusslandschaft Elbe als Schutzgebiet von internationalem Rang anerkannt.
Der Landtag bekräftigt seine Beschlüsse aus der 58. Sitzung am 20.06.1996 und der 119. Sitzung am 24.10.2002 und lehnt weiterhin den Ausbau der mittleren Elbe als nicht naturverträglichen Ein-griff in das Flussökosystem Elbe ab. Sämtliche notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen sollen un-ter besonderer Berücksichtigung des empfindlichen Ökosystems (Fluss und Aue) durchgeführt werden und den „Grundsätzen für die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Binnenbereich“ sowie den „Grundsätzen für das Fachkonzept der Un-terhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht“ gerecht werden.
Der Landtag bittet die Landesregierung,
- sich bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Anbindung der Seehäfen über Schiene und Wasserwege einzusetzen, und zwar insbesondere durch die Beseitigung des Engpasses für die Schifffahrt am Zugang zum Elbeseitenkanal durch Neubau eines weiteren Schiffshebe-werkes oder einer Schleuse, nicht jedoch durch weiteren Ausbau der mittleren Elbe,
- gemeinsam mit den anderen Elbanrainerländern Länder übergreifende Konzepte zu entwickeln, um die einzigartige Flusslandschaft als Anziehungspunkt für naturnahen Tourismus, als Modell-region für Klimaschutz und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu präsentieren und europaweit bekannt zu machen,
- sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zwar notwendige Unterhaltungsmaß-nahmen, nicht jedoch weitere Ausbaupläne unterstützt bzw. durchgeführt werden.
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